Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für mobiles Catering und Event-Dienstleistungen der Gastro Guard GmbH (Stand: August 2026).


1. Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Durchführung von mobilen Pizza-Caterings, Events, Workshops und damit verbundenen Dienstleistungen zwischen dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») und der Gastro Guard GmbH, Blumenbergplatz 7, 9000 St. Gallen (nachfolgend «PIZZAWERK»).

2. Offerten, Buchung & Vertragsabschluss

2.1. Schriftliche Offerten (per E-Mail) behalten ihre Gültigkeit für die in der Offerte genannte Frist (in der Regel 14 Tage ab Ausstellungsdatum).
2.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber (per E-Mail oder WhatsApp) und die darauf folgende Buchungsbestätigung von PIZZAWERK zustande.

3. Preise, Zahlungsbedingungen & Währung

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2. Nach Vertragsabschluss kann eine Anzahlung von bis zu 50% der Gesamtsumme fällig werden. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

4. Teilnehmerzahl & Fristen

Die verbindliche Gästeanzahl ist PIZZAWERK spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Diese Zahl dient als Mindestverrechnungsgrundlage für den Wareneinsatz und das Personal.

5. Annullierungsbedingungen

Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber werden folgende Kosten fällig:

  • Bis 30 Tage vor dem Event: kostenfreie Stornierung (bereits entstandene Sonderauslagen werden verrechnet).
  • 29 bis 14 Tage vor dem Event: 30% des vereinbarten Offertbetrags.
  • 13 bis 4 Tage vor dem Event: 60% des vereinbarten Offertbetrags.
  • Weniger als 72 Stunden vor dem Event: 90% des vereinbarten Offertbetrags.

6. Witterungseinflüsse & Höhere Gewalt

Unser mobiler Anhänger ist wetterfest konstruiert und grundsätzlich auch bei Regen einsatzbereit. Sollte ein Event aufgrund von behördlichen Verboten, schwerem Unwetter/Sturm oder sonstiger höherer Gewalt unmöglich sein, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in diesen Fällen nicht.

7. Haftung

7.1. Die Gastro Guard GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeitenden verursacht wurden (nach Massgabe des Schweizer Obligationenrechts OR).
7.2. Für Schäden, die durch Gäste des Kunden am Equipment oder Fahrzeug von PIZZAWERK / Gastro Guard GmbH verursacht werden, haftet der Kunde.

8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist St. Gallen (Schweiz).